Kletterwald Staufen

AGB

Regeln für die Benutzung des Kletterwaldes Staufen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Breisgau Outdoor GmbH (Kolpingweg 5, 79219 Staufen)

  • Jeder Kletterteilnehmer/in bzw. Erziehungsberechtigter oder Begleitperson muss vor der Benutzung des Kletterwaldes diese Kletterregeln lesen. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung wird die Zustimmung zu den Kletterbedingungen erteilt. Bei minderjährigen Besuchern muss der Erziehungberechtigte oder eine bevollmächtigte Person unterschreiben
  • Das Klettern im Kletterwald Staufen ist mit Risiken verbunden und erfolgt immer auf eigene Gefahr und auf eigene Verantwortung. Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die infolge des Nichtbeachtens dieser Kletterregeln entstehen. Auch haftet der Betreiber nicht für Schäden an der persönlichen Kleidung.
  • Der Kletterwald ist für Besucher ab einer Größe von 1,30 m und bis zu einem Gewicht von 130 kg begehbar, die körperlich und geistig in der Lage sind, jederzeit den Sicherheitsanweisungen zu folgen.Personen unter Einfluß von Drogen, Medikamenten oder Alkohol sind vom Klettern ausgeschlossen, ebenso Schwangere. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung von volljährigen Personen klettern. Ein Erwachsener kann zwei Kinder beaufsichtigen.
  • Bei Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung muss sich der Betreuer genauestens mit den Anforderungen der Begehung des Kletterwaldes und der Anwendung des Sicherheitssystems auseinander setzen. Sie müssen zu 100% in der Lage sein, einzuschätzen, ob die von Ihnen betreute Person den Kletterwald sicher begehen kann. Kein Mitarbeiter des Kletterwaldes kann diese Einschätzung für Sie übernehmen, weshalb wir jede daraus resultierende Haftung ablehen. Wenn Sie auch nur im Geringsten unsicher sind, müssen Sie von dem Besuch im Kletterwald absehen.
  • Jeder Kletterteilnehmer/in muss vor dem Benutzen der Parcours an der Sicherheitseinweisung teilnehmen. Personen die sich nach der Einweisung nicht in der Lage sehen, den Kletterwald eigenverantwortlich zu begehen, wird das Eintrittsgeld zurück erstattet. Den Hinweisen des Personals ist Folge zuleisten. Bei Zuwiederhandlung kann ein Auschluss vom Klettern erfolgen.
  • Beim Klettern in den Parcours darf kein Schmuck getragen werden, offene Haare sind zusammenzubinden. Alle Gegenstände sind abzulegen, die für den Benutzer selbst, sowie für andere eine Gefahr darstellen können. Dazu gehören insbesondere Taschen, Rucksäcke, Handys & Kameras. Für Gegenstände, die vom Benutzer zurückgelegt werden, kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für die Aufbewahrung in unseren Gepäckboxen.
  • Jeder Benutzer muss vor dem Betreten der Parcours in das Sicherheitssystem eingehakt sein. Alle Kletterübungen, insbesondere Leitern und Rutschen, dürfen nur einzeln betreten werden. Zwei Personen dürfen auf den Plattformen stehen.
  • Seilrutschen dürfen nur genutzt werden,wenn sich der vorangehende Kletterer nicht mehr in der Rutsche oder in deren Landebereich befindet. Wenn die Rutsche nicht sicher einsehbar ist,müssen sich die Kletterer durch Zurufe abstimmen.
  • Die ausgeliehene Kletterausrüstung muss unter der Aufsicht eines Mitarbeiters angelegt werden. Diese darf nicht weitergereicht werden. Vor jedem Toilettengang ist die Kletterausrüstung abzulegen. In der Kletterausrüstung und im Wald besteht absolutes Rauchverbot. Bitte bleiben Sie auf den markierten Wegen. Dies dient Ihrer Sicherheit und schont den Waldboden.
  • Bei Reservierungen ab 20 Personen erheben wir Vorkasse. Diese muss einen Tag vor Ihrem Klettertermin auf unserem Konto eingegangen sein ( es reicht auch der Einzahlungsbeleg). Eine Rückerstattung bei abweichender Personenzahl ist nicht möglich! Mehrteilnehmer werden nachberechnet.
  • Die Kletterausrüstung wird bis zu 15 Minuten nach Ihrem reservierten Klettertermin zurückgehalten.Bei Absagen, Nichterscheinen oder Änderungen der angegebenen Personenzahlen innerhalb einer Woche, berechnen wir den vollen Rechnungsbetrag. Wetterbedingte Absagen werden ausschließlich vom Kletterwaldteam getroffen.
  • Wir behalten uns vor, aus Sicherheitsgründen und bei widriger Witterung (insbesondere Sturm, Gewitter, starkem Regen) Parcours zu sperren oder den Betrieb komplett einzustellen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
  • Des weiteren behalten wir uns vor, innerhalb der Anlage Fotos und Filmaufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Besucher die dies nicht wünschen, zeigen bitte Ihren Widerspruch an. Fotos zu gewerblichen Zwecken dürfen nur in Absprache mit dem Betreiber gemacht werden.